Zweistufige Prüfung von Datenübermittlungen in Drittstaaten gefordert.
Gemäß des Beschlusses der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) vom 11./12.09.2013 erfordert eine Datenübermittlung in Drittstaaten eine Prüfung von Datenschutzfragen in zwei Stufen. Insbesondere bei sensitiven Daten …