ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN DER DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH

EINLEITUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus

• den allgemeine Bedingungen, Teil A Ziffer 1 – 24
• den besondere Bedingungen für Werkleistungen, Teil B, Ziffer 25 – 27
• den besondere Bedingungen für Dienstleistungen, Teil C, Ziffer 28 – 34
• den besondere Bedingungen für Beratungsleistungen, Teil D, Ziffer 35 – 44 
• den besonderen Bedingungen für Hotline Leistungen, Teil E Ziffer 64 – 65

Alle Teile werden nachfolgend zusammengefasst „AGB” genannt.

Diese AGBs gelten für alle Verträge, die die DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH mit ihren Kunden schließt.

TEIL A – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH DER AGB

1.1. Die Regelungen dieses Teils A gelten, soweit nicht in den nachfolgenden Teilen anderweitige Regelungen getroffen werden.

1.2. Für alle Geschäfte von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH gelten ausschließlich diese AGB. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Einem formularmäßigen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. ÄNDERUNG DER AGB 

2.1. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ist berechtigt, diese AGB mit Wirksamkeit auch innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern.

2.2. Über Änderungen der AGB wird DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH den Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf erbrachten Leistungen als wirksam vereinbart. Bei der vorgenannten Mitteilung weist DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH auf die vorgenannte Frist sowie auf die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hin.

3. ANGEBOTE, ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

3.1. Allgemeine Darstellungen der Leistungen von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH (z. B. auf den Webseiten oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar.

3.2. Alle Angebote von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn im Angebot wird ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben. Ist ein Angebot von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, jedoch ohne die Angabe einer Bindungsfrist, ist DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH an das Angebot für vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.

3.3. Aufträge des Kunden gelten durch DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nur dann als angenommen, wenn sie von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden, in jedem Falle jedoch durch den Beginn mit der Erbringung der beauftragten Leistungen.

3.4. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH übernimmt kein Beschaffungsrisiko, wenn DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH einen Bezugsvertrag über die geschuldete Lieferung mit ihrem Lieferanten geschlossen hat, es sei denn, DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH hat die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung zu vertreten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich informiert. Eine etwa bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich erstattet.

3.5. Wird neben einem Angebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, erfolgt dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. die Bank. Wird der Antrag des Kunden abgelehnt, ist DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH berechtigt, nicht aber verpflichtet, von dem Angebot zurückzutreten.

3.6. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechtigungen, Konzepten, Planungen und sonstigen Unterlagen behält sich DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH das Eigentums- bzw. Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Erlaubnis von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nicht zugänglich gemacht werden.

4. DIE LEISTUNGEN VON DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH

4.1. Maßgebliche Grundlage für Inhalt und Umfang der Leistungen ist die Auftragsbestätigung von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH oder, falls eine solche nicht vorliegt, das Angebot von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH.

4.2. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH behält sich handelsübliche Mengen-, Gewichts- und Qualitätsabweichungen sowie geringfügige technische, konstruktive und gestalterische Änderungen, insbesondere Verbesserungen, auch nach Vertragsabschluss vor, sofern und soweit diese Änderungen den Kunden zumutbar sind.

4.3. Soweit dem Kunden eine als Leistungs- bzw. Produktbeschreibung bezeichnete Spezifikation von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH vorliegt, werden dadurch die Eigenschaften bzw. Beschaffenheit der betreffenden Leistung abschließend festgelegt. Die Übernahme einer Garantie ist bei derartigen Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Bezugnahmen auf DIN-Normen usw. nicht anzunehmen.

5. GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERBRINGUNG

5.1. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch Dritte.

5.2. Für Leistungen, die DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH erbringt, werden Reisekosten und Spesen berechnet, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.

5.3. Soweit eine bestimmte Vorgehensweise nicht vereinbart ist, erbringt DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH die Leistungen nach billigem Ermessen und gemäß dem erprobten Stand der Technik.

5.4. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ist zu Teilleistungen berechtigt, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können, sofern und soweit ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

6. TERMINE UND AUSFÜHRUNGSFRISTEN

6.1. Sämtliche von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH im Angebot und/oder anderweitig genannten Liefer-und Leistungstermine sowie Ausführungsfristen sind unverbindliche Orientierungswerte, sofern Termine und/oder Ausführungsfristen von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

6.2. Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.

6.3. Alle Termine und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem betreffenden Zulieferer.

6.4. Alle Termine und Ausführungsfristen verschieben bzw. verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.

7. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

7.1. Änderungen und Ergänzungen der Leistungen kann der Kunde nach Vertragsschluss jederzeit vorschlagen. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH veranlasst eine Analyse des Vorschlags. Hierfür kann DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH eine Vergütung nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze, falls solche nicht vereinbart sind zu den jeweils gültigen Sätzen nach der Preisliste von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH, verlangen.

7.2. Voraussetzung für die Umsetzung von nach Vertragsschluss vom Kunden vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen ist jeweils eine entsprechende Einigung der Parteien, schriftlich oder per E-Mail. Soweit in einer solchen Änderungsvereinbarung in Bezug auf Termine und/oder Ausführungsfristen nichts vereinbart ist, hat die Umsetzung einer Änderungsvereinbarung eine dem Änderungs- bzw. Ergänzungsaufwand entsprechende Verschiebung vereinbarter Leistungstermine und eine Verlängerung vereinbarter Ausführungsfristen zur Folge.

8. ÜBERGABE UND ENTGEGENNAHME VON LEISTUNGEN, VERSAND

8.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe von Leistungen am Geschäftssitz von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH.

8.2. Der Versand von Hardware und/oder Software bzw. Leistungsergebnissen sowie die Übermittlung von Leistungen zum Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden.

8.3. Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen verpflichtet.

8.4. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH behält sich vor, Lieferungen gegen Transportschaden und Verlust zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH etwaige Schäden und/oder Verluste unverzüglich nach Lieferung zu melden, damit DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH Ansprüche gegenüber dem Transportversicherer waren kann.

8.5. Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme und Prüfung der Leistungen verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Zeigt sich später ein Mangel, ist der Kunde verpflichtet, den entdeckten Mangel innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung zu rügen, anderenfalls der Kunde alle Rechte wegen dieses Mangels verliert.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1. Jede gelieferte Ware bleibt Eigentum von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

9.2. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits hiermit eine aus der etwaigen Veräußerung entstehende Forderung an DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

9.3. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde bereits hiermit seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

9.4. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

9.5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen als die Überschreitung vorliegt.

9.6. Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, ist DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH vorbehaltlich der ihr sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und ihre Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.

10. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES KUNDEN

10.1. Der Kunde unterstützt DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar,

• rechtzeitig alle von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln,
• bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige IT-Infrastruktur (z. B. PC-Arbeitsplätze, Drucker, Rechnerzeit, Testdaten) zur Verfügung stellen,
• DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH bzw. den von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder den vereinbarten Leistungserbringungszeiten den Zugang zu den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen, und
• seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH bzw. deren Beauftragten anhalten.

Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind gegebenenfalls in den nachstehenden Abschnitten zu den einzelnen Leistungen von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH oder im Angebot bezeichnet.

10.2. Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Kunde DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH diese Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH wird diese beachten.

10.3. Der Kunde wird von ihm festgestellte Fehler und Mängel der Leistungen DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH unverzüglich mitteilen. Dies hat innerhalb einer Frist von zehn Werktagen zu erfolgen, anderenfalls der Kunde alle Rechte wegen dieser Fehler und Mängel verliert.

11. BEISTELLUNGEN DES KUNDEN

11.1. Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen des Kunden (Software, Daten, Unterlagen, Personal, usw.) müssen von diesem jeweils rechtzeitig, für DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH kostenfrei sowie in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität erfolgen. Ort der Beistellung ist jeweils der Geschäftssitz von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH, soweit nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist.

11.2. Für die Beistellung ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere dürfen die Beistellungen nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Urheberrecht und sonstige Rechte Dritter) verstoßen.

11.3. Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder durch andere Schutzstatuten wie zum Beispiel das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.

12. VERZÖGERUNG/NICHTERBRINGUNG VON MITWIRKUNGEN BZW. BEISTELLUNGEN, KOSTENFOLGEN

12.1. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellpflichten nicht nach und wird DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH hierdurch in der Leistungserbringung behindert, kann DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH die geschuldeten Leistungen bis zur vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungsleistungen bzw. bei Stellungen verweigern. Derartige Verzögerungen auf Seiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung bzw. Verlängerung verbindlich vereinbarter Termine und Ausführungsfristen.

12.2. Der Kunde ist DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH zum Ersatz der dieser aufgrund der mangelhaften Mitwirkung bzw. bei Stellung des Kunden entstandenen Schäden verpflichtet.

13. WEITERE PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

13.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, liegt es in der Verantwortung des Kunden, in seinem Herrschaftsbereich die Voraussetzungen (z. B. Anbindung an das Datennetz, Beschaffung und Betrieb der erforderlichen Hard-und Software, Bereitstellung von Speicherplatz) für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu schaffen.

13.2. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um Gefahren durch Schadsoftware auszuschließen. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH kann jedoch nicht die vollständige Sicherheit ihrer Systeme und Software gewährleisten. Der Kunde ist daher verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich ebenfalls alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um seine Systeme vor Schadsoftware zu schützen.

14. VERGÜTUNG UND PREISE

14.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der im Angebot genannten Stunden- bzw. Tagessätze, im Übrigen gemäß der jeweils geltenden Preisliste von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH erbracht und berechnet. Im Angebot enthaltene oder anderweitig angegebene Aufwandskalkulationen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Festpreis bzw. als verbindliche Obergrenze bezeichnet sind. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH erfasst die nach Zeitaufwand aufgewendete Stundenzahl und führt entsprechende Aufzeichnungen (Aufwandsnachweise). Der Zeitaufwand ist vom Kunden jederzeit auf Wunsch von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH, jedenfalls aber mit Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung, schriftlich zu bestätigen.

14.2. Wird für eine Leistung als Vergütung ein verbindlicher Festpreis vereinbart, so deckt dieser Festpreis allein die im Angebot von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH in Bezug auf diesen Festpreis auf aufgeführten bzw. sonst die unter konkreter Bezugnahme auf den Festpreis ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab. 14.2 Gilt entsprechend für die Vereinbarung von wiederkehrenden (z. B. monatlichen) Vergütungen.

14.3. Bei Dauerschuldverhältnissen (Software as a Service, Miete, usw.) ist die vereinbarte Grundvergütung jeweils monatlich im Voraus zu zahlen. Nutzungsabhängige Vergütungsbestandteile werden zum Ende eines Monats abgerechnet und in Rechnung gestellt.

14.4. Bei Dauerschuldverhältnissen ist DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH berechtigt, eine etwaige Grundpauschale sowie die Grundpreise für die nutzungsabhängigen Vergütungen zu erhöhen. Die Erhöhung ist erstmals zulässig nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsbeginn. Die Erhöhung ist mit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum darauffolgenden Monatsbeginn anzukündigen. Erhöhen sich die Kosten innerhalb von 24 Monaten um mehr als 8 %, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung einer Preiserhöhung hinweisen.

14.5. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk. Die Kosten für Versand, Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll usw. werden gesondert berechnet.

14.6. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

15. SONSTIGE KOSTEN UND AUFWÄNDE

15.1. Reisekosten und Spesen für Dienstreisen werden dem Kunden wie folgt berechnet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist:
• Reisezeiten werden wie Arbeitszeiten berechnet, wobei der vereinbarte Stundensatz zugrunde gelegt wird. Ist ein solcher nicht vereinbart, beträgt der Stundensatz für Reisezeiten 100,00 €.
• Tagesspesen werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet.
• Übernachtungskosten werden unter Nachweis der entstandenen Kosten in voller Höhe berechnet.
• Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Flugzeug usw.) werden unter Nachweis der entstandenen Kosten in voller Höhe berechnet. Für Fahrten mit dem PKW wird pro gefahrenem Kilometer der jeweils vereinbarte Kilometersatz berechnet; ist keiner vereinbart, gilt ein Kilometersatz von 0,60 €.
Als Dienstreisen gelten alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen und/oder vom Kunden gewünschten Reisen von Mitarbeitern von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH.

15.2. Bei postalischer Zu- oder Rücksendung von Materialien werden Versandpauschalen berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

15.3. Kosten und Aufwendungen aus nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen abgedeckten Leistungen sind vom Kunden zu tragen.
Das gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH aufgrund
• unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben,
• mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten des Kunden oder
• Mängelrügen des Kunden, die sich als unzutreffend herausstellen (z. B., weil der betreffende Mangel nicht unter die vertraglichen bzw. gesetzlichen Mängelbehebungspflichten von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH) und/oder aufgrund diesbezüglicher Mängelanalyse- und/oder Mängelbehebungstätigkeiten fallen.

16. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSVERZUG

16.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, stellt DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ihre Leistungen wie folgt in Rechnung:

• bei Lieferung von Hardware oder Software: mit Lieferung;
• bei Vergütung nach Aufwand: monatlich und/oder mit Abschluss der Leistungserbringung;
• bei wiederkehrender Vergütung: monatlich im Voraus oder für den laufenden Monat;
• bei Vereinbarung eines verbindlichen Festpreises: Nach dem im Angebot oder anderweitig vereinbarten Zahlungsplan; ist kein Zahlungsplan vereinbart: 40 % nach Auftragserteilung, 40% bei Lieferung und 20 % nach Abnahme der jeweiligen Leistung durch den Kunden.
DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH behält sich jedoch vor, Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

16.2. Reisekosten werden dem Kunden in der Regel im Monat der Reise oder im darauffolgenden Monat in Rechnung gestellt.

16.3. Vereinbarte Preise und Vergütungen werden jeweils mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht in der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.

16.4. Zahlungen gelten an dem Tag und Ort als geleistet, an dem DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zulasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

16.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszins verlangen; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

17. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

17.1. Der Kunde kann Gegenforderungen von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

17.2. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur erlaubt, soweit sie Ansprüche betreffen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

18. LAUFZEIT VON VERTRÄGEN

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z.B. Bereitstellungsleistungen einer Hotline oder einer Funktion, Bereitstellung des Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragten oder Compliancebeauftragten) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von sechzig Monaten. Die Verträge können mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit von sechzig Monaten.

18.2. Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seine Zahlungspflichten verletzt.

18.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

19. GEWÄHRLEISTUNG BEI MÄNGELN AN LEISTUNGEN

19.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernimmt DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH keine Gewährleistung, dass die Leistungen mit Leistungen oder Produkten Dritter zusammenarbeiten.

19.2. Sofern DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH gegenüber dem Kunden zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist, hat der Kunde die Mängel jeweils in Form von Mängelmeldungen möglichst präzise zu beschreiben. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach Wahl von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH stehen für jeden Mangel mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung zu.

19.3. Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nur im Rahmen der nachstehenden Haftungsbestimmungen.

19.4. Eine Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Kunden, insbesondere unter Einbeziehung Dritter, ist ausgeschlossen.

19.5. Ansprüche aus der gesetzlichen Mängelhaftung verjähren, außer in Fällen von Arglist, mit Ablauf von zwölf Monaten nach Ablieferung der Produkte bzw. Abnahme der betreffenden Leistungen.

20. ABWICKLUNG VON FREMDGARANTIEN
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ist dem Kunden gern behilflich bei der Geltendmachung und Abwicklung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller, behält sich aber vor, für den dadurch entstehenden Aufwand eine Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste zu verlangen.

21. HAFTUNG UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

21.1. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften

21.2. Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nach Maßgabe des § 44a TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nach den folgenden Bestimmungen.

21.3. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

21.4. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH unbeschränkt.

21.5. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses bei Vertragsschluss typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbaren Schaden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

21.6. In den Fällen einer Haftung nach Abs. 21.5 ist die Haftung von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe von 10.000 € und insgesamt auf einen Betrag in Höhe von 20.000 € begrenzt.
21.7. Die Haftung für die Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen, für Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

21.8. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.

22. HÖHERE GEWALT

Ereignisse, die DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“) insbesondere nicht zu vertretende technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH, Stromausfälle, nicht Funktionieren von Telefonleitungen oder andere vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen, befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch diese Ereignisse erschwerten oder unmöglich werdenden vertraglich übernommenen Leistungspflicht.

23. VERTRAULICHKEIT; DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

23.1. Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse und der technischen und organisatorischen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangen – nachfolgend zusammenfassend „vertrauliche Informationen „genannt. Keine vertraulichen Informationen sind solche, die von der Partei, die sie betreffen, allgemein veröffentlicht werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse (zum Beispiel Software- oder Kommunikationstechnik) darstellen oder ohne Zutun der anderen Partei öffentlich bekannt werden.

23.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

23.3. Soweit DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH für den Kunden eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 EU-DSGVO durchführt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.

23.4. Sofern DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Leistungen Dritter bedient, ist DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH berechtigt, vertrauliche Informationen und Kundendaten gegenüber diesen Dritten offenzulegen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen bzw. Kundendaten verpflichten.

23.5. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ist weiter zur Offenlegung von vertraulichen Informationen oder von Kundendaten berechtigt, soweit Sie hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

23.6. Soweit DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH

Datensicherungen durchführt oder durchführen lässt, dienen diese in erster Linie einer Wiederherstellung der Daten und Systeme zur letzten möglichen Wiederherstellungszeit. Nach einem Notfall (Desaster Recovery). Der Kunde hat keinen Anspruch auf individuelle Wiederherstellung von durch ihn gelöschten Daten.

24. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

24.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, es sei denn die Parteien haben bei einer nicht schriftlichen Vereinbarung an die Änderung dieser Schriftformklausel gedacht.

24.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten

24.3. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH.

24.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ist jedoch berechtigt, stattdessen an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, dass nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

24.5. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts die Anwendung des Rechts Deutschland.

TEIL B BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WERKLEISTUNGEN

25. GELTUNGSBEREICH DER NACHSTEHENDEN REGELUNGEN
Die Regelungen dieses Teils B gelten nur für Werkleistungen. Die Regelungen gehen den übrigen Regelungen dieser AGB vor.

26. Abnahme von Arbeitsergebnissen

26.1. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH wird dem Kunden die Bereitstellung von werkvertraglichen Arbeitsergebnissen zur Abnahme jeweils schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Kunde wird mit der Abnahmeprüfung jeweils unverzüglich beginnen und jedes Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen ab Bereitstellung des jeweiligen Arbeitsergebnisses, abnehmen, soweit nicht nachfolgend oder sonst wie etwas anderes vereinbart ist.

26.2. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ist zur Teilnahme an der Abnahmeprüfung berechtigt. Eine Unterstützung des Kunden durch DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH bei der Abnahmeprüfung erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß den vereinbarten, ansonsten nach der gültigen Preisliste geltenden Stundensätzen von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH.

26.3. Unwesentliche Mängel von Arbeitsergebnissen hindern nicht die Abnahme.

26.4. Fristgerecht innerhalb der Abnahmeprüfung vom Kunden an DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH gemeldete und Abnahme hindernde Mängel der Arbeitsergebnisse wird DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH innerhalb einer angemessenen Frist beheben.

26.5. Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich, sobald sämtliche fristgerecht gemeldeten und Abnahme hindernden Mängel behoben werden wurden oder DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nachgewiesen hat, dass es sich nicht um Mängel im Sinne des § 640 BGB handelt.

26.6. Der Kunde bestätigt die erfolgreiche Abnahme schriftlich gegenüber DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH.

26.7. Erklärt bzw. bestätigt der Kunde bis zum Ablauf der Abnahmefrist (vgl. 26.1) weder schriftlich die Abnahme, noch teilt er bis zum Ablauf der Abnahmefrist berechtigt das Vorhandensein von abnahmehinderlichen Mängeln mit, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen.

26.8. Darüber hinaus gelten Arbeitsergebnisse als abgenommen, wenn der Kunde diese produktiv einsetzt, ohne abnahmehinderliche Mängel zu melden.

26.9. Die Abnahme gilt schließlich auch als erfolgt, wenn DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht durchgeführt hat.

26.10. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH kann die Abnahme von Teilergebnissen (zum Beispiel in sich geschlossene Leistungsabschnitte, abgeschlossene Teile des Vertragsgegenstandes oder einzelne Dokumente) verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziff. 26 gelten auch für derartige Abnahmen. Im Fall der Abnahme von Teilergebnissen stehen bei späteren Teilabnahmen auftretende Mängel, die ihre Ursache in den bereits abgenommenen Teilergebnissen haben, der Abnahme der späteren Teilergebnisse nur dann entgegen, wenn der Mangel das Zusammenwirken mit den späteren Teilergebnissen nicht nur unwesentlich behindert bzw. die Funktionalität nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, und dies für den Kunden im Rahmen der vorangegangenen Teilabnahme isoliert nicht erkennbar war.

27. NUTZUNGSRECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN

27.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an den gemäß den vertraglichen Vereinbarungen für ihn erstellten Arbeitsergebnissen jeweils ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck bzw. für die vertraglich vereinbarten Nutzungsarten, und zwar jeweils ausschließlich für interne betriebliche Zwecke.

27.2. Soweit es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software handelt und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beschränken sich die durch vorstehende Regelung eingeräumten Nutzungsrechte auf den Objektcode der Software, d. h. ein Anspruch des Kunden auf den Quellcode besteht nicht.

27.3. Die Nutzungsrechtseinräumung zugunsten des Kunden nach 27.1 steht unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung der jeweiligen Vergütung an DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH.

27.4. Alle nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumten Nutzung-und Verwertungsrechte an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen bleiben bei DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH. Insbesondere hat DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH das Recht, alle den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Erkenntnisse, Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, Know-how, Vorgehensweisen usw. uneingeschränkt zu nutzen, zu verbreiten und zu verwerten.

27.5. Ist Gegenstand der Leistung von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH die Lieferung von Software von Fremdherstellern, gelten die Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller. Der Kunde ist verpflichtet, sich Kenntnis von diesen zu verschaffen und sie einzuhalten.

TEIL C: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN

28. Diese besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH und gehen den allgemeinen Bedingungen vor.

29. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH erbringt Dienstleistungen mit qualifiziertem Personal.

30. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung der vereinbarten Leistungen durch DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde hat daher insbesondere

− sämtliche Fragen der Mitarbeiter von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse innerhalb des Unternehmens vollständig, zutreffend und kurzfristig zu beantworten, soweit es für die Durchführung dieses Vertrages darauf ankommt. Das gilt auch für Fragen bezüglich der technischen Voraussetzungen und der Rationalisierungs- und Investitionsbereitschaft. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für die Vertragsdurchführung sein können;
− auch ungefragt Auskünfte über solche Umstände erteilen, die von Bedeutung für die Vertragsdurchführung sein können;
− gegenüber DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH verantwortliche Mitarbeiter zu benennen, die als Ansprechpartner im Hause des Kunden zur Verfügung stehen und entscheidungsbefugt sind, was die Durchführung dieses Vertrages angeht.

Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht und entsteht DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH hierdurch ein zusätzlicher Aufwand, hat der Kunde diesen zusätzlichen Aufwand zu ersetzen. Grundlage der Berechnung dieses Zusatzaufwandes ist der für das Projekt vereinbarte Stundensatz. Ist ein Festpreis vereinbart, gilt der Stundensatz nach der jeweils gültigen Preisliste von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH zur Berechnung des zusätzlichen Aufwandes als vereinbart.

31. VERGÜTUNG
Soweit nichts anderes vereinbart ist werden die Dienstleistungen von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nach Aufwand abgerechnet. Es gelten die jeweiligen Stundensätze einschließlich Nebenkosten gemäß Preisliste von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH.

32. Wird eine Dienstleistung nach Aufwand abgerechnet und hat DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH eine Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes abgegeben, ist DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH verpflichtet, dem Kunden unverzüglich Mitteilung zu machen und die Arbeiten vorläufig einzustellen, wenn absehbar ist, dass der geschätzte Aufwand um voraussichtlich mehr als 10% überschritten wird. Der Kunde hat dann das Recht, zu entscheiden, ob er die Arbeiten fortsetzen lässt. Grundlage ist dann eine neue Aufwandschätzung durch DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH. Der Kunde kann aber auch nach seiner Wahl den Auftrag kündigen. Er hat in diesem Fall den erbrachten Aufwand der DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH zu bezahlen und erhält sämtliche Arbeitsergebnisse, die bis dahin von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH erstellt worden sind. Ferner zahlt der Kunde die Hälfte der noch offenen Differenz aus der anfänglichen Aufwandsschätzung.

33. NEBENKOSTEN

Für Nebenkosten gilt Ziffer 15.

34. DATENSICHERUNG DES KUNDEN

34.1. Wenn die von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden erforderlich machen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten sicherstellen, dass seine Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbaren Aufwand auf maschinell lesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Ist dies nicht der Fall, ist der Kunde verpflichtet, dem Mitarbeiter von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH vor Aufnahme der Arbeiten davon Mitteilung zu machen. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH wird sodann die notwendige Datensicherung aufgrund gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden durchführen. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass es vorkommen kann, dass eine Datensicherungssoftware eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl eine solche nicht erfolgt ist. Eine sichere Kenntnis, ob eine Datensicherung erfolgreich war bekommt man nur durch eine Rücksicherung der Daten vom Datensicherungsmedium auf ein anderes Medium. Dies wird dem Kunden empfohlen, regelmäßig durchzuführen. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH ist bereit, eine solche Rücksicherung für den Kunden durchzuführen. Das ist ein Zusatzauftrag, der nach Aufwand abgerechnet wird.

34.2. Hinweis: Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass nach einer Rücksicherung durch DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nur festgestellt werden kann, wie viele Dateien und in welcher Größe zurück gesichert wurden. Ob darin auch die gesicherten Daten vollständig oder teilweise enthalten sind, kann DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH nicht feststellen. Dem Kunden wird daher empfohlen, dies stichprobenhaft zu überprüfen.

TEIL D BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN

35. Diese besonderen Bedingungen gelten für die Erbringung von Beratung durch DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH und gehen den allgemeinen Bedingungen vor.

36. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH erbringt Beratung ausschließlich als Dienstleistung. Der Kunde bestimmt Aufgabe und Vorgehensweise der Beratung.

37. MITARBEITEREINSATZ DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH setzt zur Durchführung der in diesem Vertrag festgelegten Dienstleistungen ausschließlich ausreichend qualifizierte Berater ein.

38. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH bestimmt allein, wann und wo die Mitarbeiter ihre Leistung erbringen und ist berechtigt, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen auszutauschen. Die Benennung von Mitarbeitern der DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH entspricht dem Kenntnis- und Planungsstand zum Zeitpunkt der Beauftragung. Sollte im Bedarfsfall ein Mitarbeiteraustausch erforderlich werden, wird DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH auf vergleichbare Qualifikation achten. Das eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.

39. ANSPRECHPARTNER
DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH benennt einen Ansprechpartner und der Kunde einen verantwortlichen Projektleiter für die von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH zu erbringende Dienstleistung. Der Projektleiter des Kunden steht zur Klärung von Fragen zur Verfügung und ist berechtigt, verbindliche Auskünfte zu geben und Entscheidungen zu treffen.

40. MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES KUNDEN

40.1. Allgemeine Mitwirkungsleistungen
Die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung sowie für das Projektberichtswesen obliegt dem Kunden. Der Projektleiter des Kunden trägt die Gesamtverantwortung für die fach-, termin- und budgetgerechte Realisierung des Projekts.
Der Ansprechpartner von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH wird den Projektleiter des Kunden hierbei unterstützen. Er ist ferner für die Leitung der von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH eingesetzten Mitarbeiter in fachlicher und disziplinarischer Hinsicht zuständig, unabhängig vom Leistungsort.

40.2. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für die DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH kostenfrei erbracht werden.

40.3. Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.

40.4. Infrastrukturelle Mitwirkungsleistungen
Der Kunde stellt DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Der Zugang erfolgt über Arbeitsplätze beim Kunden und, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH.
Der Kunde stellt für die Leistungserbringung adäquate Büroräume mit ausreichender Ausstattung zur Verfügung.

40.5. Besondere Mitwirkungsleistungen sind ggf. zusätzlich zu vereinbaren.

41. VERGÜTUNG

41.1 HONORAR
Der Beratungstag umfasst durchschnittlich acht Stunden. Er besteht aus 6 Stunden Beratung und zwei Stunden Dokumentation der Beratungsleistung. Beratungstage, die in geringerem oder höherem Umfang erbracht werden, werden anteilig auf Stundenbasis abgerechnet. Auch dafür gilt das vorstehende Verhältnis von 6:2 Stunden. Ein entsprechender Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür verbrauchten Beratungsaufwänden wird durch DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH geführt und kann vom Kunden jederzeit eingesehen werden.

41.2. Gibt DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH eine Aufwandsschätzung ab gilt Ziffer 30.

42. LEISTUNGSÜBERGABE
DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH wird etwaige Begleitergebnisse der Leistung, wie beispielsweise Arbeitspapiere, dem Kunden zum Ende der Leistungszeit, übergeben.

43. NUTZUNGSRECHTE
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden.

44. SORGFALTSPFLICHT
DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH führt sämtliche Beratungsleistungen mit großer Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Kunden gerecht werden.

TEIL E BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR HOTLINELEISTUNGEN

Diese besonderen Bedingungen für Hotline Leistungen gem. Teil D gehen den allgemeinen Bedingen vor.

64 VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieses Vertrags ist das Vorhalten einer Hotline zur Beantwortung von Anfragen des Kunden. Diese Bedingungen gehen den allgemeinen Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

65 LEISTUNGEN VON DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH

65.1. DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH unterhält während der normalen betriebsgewöhnlichen Arbeitszeit, derzeit von Montags bis Freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr, außer an Feiertagen in Bayern sowie am 24.12 und 31.12 eine Hotline, die telefonisch sowie per Fax oder E-Mail erreichbar ist. An diese Hotline kann der Kunde Meldungen und Anfragen richten. Aufgrund der Meldungen des Kunden löst diese Hotline nach grober Sichtung der Meldung die geeignete Reaktion seitens DS CONSULT + COMPLIANCE GMBH aus.

65.2. Eine Gewährleistung für die Erreichbarkeit der Hotline wird nicht übernommen, da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Blockaden durch Meldungen anderer Anwender kommt.

65.3. Die Nutzung der Hotline kann durch alle Mitarbeiter des Kunden, wie auch weitere Beauftragte des Kunden, genutzt werden. Die Nutzung der Hotline ist kostenpflichtig, außer es wurde darüber eine schriftliche, anderslautende Vereinbarung getroffen. Die Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt gemäß den Stundensätzen der der jeweils gültigen Preisliste.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden