Gerichtsurteil: Vorsicht bei Opt-In-Abfragen am Telefon

Telefonische Opt-In-Abfragen (Einwilligungserklärungen in zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail) können eine rechtwidrige Nutzung personenbezogener Daten darstellen. Wie das Verwaltungsgericht Berlin entschieden hat, ist dies nur unter engen Voraussetzungen erlaubt.