DSGVO: Schutz von Patientendaten

Schutz von Patientendaten
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt Vorteile mit sich, der Datenschutz und die Datensicherheit dürfen aber nicht dem digitalen Fortschritt geopfert werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit Rheinland-Pfalz (LfDI) berichtet in einem Beitrag über den Schutz von Patientendaten in der digitalen Gesundheitsversorgung. Der LfDI übernimmt in diesem Jahr den Vorsitz der Datenschutzkonferenz (DSK). Dies ist das Gremium aller deutschen Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes. Zu seinen vorrangigen Anliegen gehört dabei die Stärkung des Datenschutzes im Gesundheitsbereich.

In seinem Beitrag schildert der LfDI die aktuelle Situation und geht auch auf die ständig fortschreitende Technik und die daraus resultierenden Möglichkeiten zur Digitalisierung im Gesundheitswesen ein. Ebenso zeigt er die Schattenseiten dieses Fortschritts auf und nennt das Beispiel des Hackerangriffs Anfang Januar 2019 auf Personen des öffentlichen Lebens oder die „Zunahme des Handels mit Gesundheitsdaten im sog. Darknet“. Dies könne ebenso mit digitalen Patientendaten geschehen.

Ebenso meint der LfDI, dass einer Reihe von Akteuren oftmals die Gefährdungen nicht bewusste wären, die konkret für Patientendaten bestehen.

Demgegenüber steht eine Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Darin heißt es, dass ein sicherer, grenzüberschreitender Zugang auf Gesundheitsakten im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf- und ausgebaut werden soll.

Der Vizepräsident mit Zuständigkeit für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, erklärte, dass Angehörige der Gesundheitsberufe zuverlässige Gesundheitsdaten benötigen, um fundiert und schnell behandeln zu können.

Die aktuellen Unterschiede in den Ländern sollen danach abgebaut werden. Hierzu gab die Kommission Empfehlungen ab, „die den grenzüberschreitenden Zugang in sicherer Weise und in voller Übereinstimmung mit der DSGVO erleichtern werden“.

EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis, zuständig für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, ergänzte in diesem Zusammenhang, dass durch einen solchen Zugriff die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessert werden könne und auch Kosten eingespart werden könnten.

Im weiteren Verlauf wird es einen gemeinsamen Koordinierungsprozess zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten geben.

Das Thema Datenschutz und Gesundheitsdaten gewinnt gerade in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Die Absicherung dieser Daten muss unbedingt im Vordergrund stehen. falls Gesundheitsdaten gehackt und/oder verkauft werden würden, können sich daraus für jeden Betroffenen große Nachteile ergeben.

Gleichzeitig dürfen die Vorteile eines digitalen Austauschs von Gesundheitsdaten nicht unbeachtet bleiben. Auf bisherige Behandlungen und Diagnosen könnte schneller zugegriffen werden. Eine passende Behandlung könnte daher schneller gefunden sein und unter Umständen könnten dadurch auch Kosten eingespart werden.

Die Umsetzung bleibt abzuwarten. Bei diesem Vorhaben dürfen der Datenschutz und die Datensicherheit jedoch nicht dem digitalen Fortschritt geopfert werden.

Bild von rawpixel auf Pixabay 

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