Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), informierte über eine Sitzung des Europäischen Datenschutzausschusses. Darin ging es um das Thema Datenschutz und Brexit. Es wurden die Folgen eines No-Deal-Szenarios diskutiert. Ebenso äußerte sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg in einem Beitrag zu dieser Thematik.
Beide Datenschützer geben zu bedenken, dass die noch verbleibende Zeit nicht mehr ausreiche, um „alle durch die DSGVO gebotenen Lösungsmöglichkeiten“ auszuschöpfen. Dies betrifft vor allem einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission.
Vorerst bleibe daher nur die Möglichkeit der Standarddatenschutzklauseln. Diese müssen jedoch für die konkrete Verarbeitungssituation passen.
Hilfestellung bietet die britische Datenschutzbehörde ICO mit einer allgemeinen „Guideline“. Weitere Handreichungen sollen folgen. Empfehlenswert ist zu diesem Thema auch der Blog der ICO.
Verantwortliche, die Daten nach Großbritannien leiten, sollten im Vorfeld eines eventuellen No-Deal-Szenarios im ersten Schritt die Standarddatenschutzklauseln anwenden. Dadurch wäre eine erste Grundlage geschaffen, um auch weiterhin einen Datenaustausch durchführen zu dürfen.
Es bleibt zu hoffen, dass auf europäischer Ebene zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, die auch den Bereich des Datenschutzes abdecken, um Verantwortliche nicht noch zusätzlich zu belasten.