Vorabinformation “Google Glass”

Auf Brillenrahmen montierte Mini-Computer blenden Informationen in das Sichtfeld ein, sogenanntes Head-Up-Display. Bei Google Glass handelt es sich um eine Brille mit erweiterter Realität (augmented reality). Der Nutzer kann die Daten aus dem Internet beziehen, oder die Daten seiner Umwelt werden ihm über einen kleinen Bildschirm nahe dem Auge angezeigt.

Auf der Entwicklerkonferenz 2012 hat Google sein Forschungsprojekt „Google Projekt Glass“ vorgestellt. Wie „Netzwelt“ berichtet, sind seit April 2013 die ersten Vorabmodelle der neuen Datenbrille an Käufer verschickt worden und im Netzt tauchen immer mehr Erfahrungsberichte zu Google Glass auf. Dies würde Sinn machen, da zwischen dem 15. und 17. Mai 2013 in San Francisco die Entwicklerkonferenz I/O stattfinden wird, bei der Google Glass im Mittelpunkt stehen dürfte. Der voraussichtliche Marktstart soll Anfang 2014 sein. Die Liste der Funktionen wird immer länger. Es gibt z. B. bereits eine App der New York Times für Eilmeldungen im Sichtfeld und  eine App, um Fotos der Brillenkamera auf Facebook zu teilen.

Für IT-Experten stellt Google Glass einen technischen Meilenstein dar und die vielen Vorteile der Datenbrille werden hervorgehoben, doch Datenschützer erkennen die weitreichenden Konsequenzen für die Privatsphäre des Nutzers und der Menschen in seiner Umgebung. Sie äußern Bedenken zur Einführung der Brille, weil sie in der Lage ist, unauffällig die Umgebung des Trägers auszuspähen und alle Aufzeichnungen sämtlicher Nutzer auf Google-eigene Server zu übertragen. Durch die Vernetzung – vor allem in den verschiedenen Google-Diensten – können die Daten und die digitalen Aktivitäten des einzelnen weiter verfeinert werden. So wird befürchtet, dass die Brillenträger bald Bild- und Tonaufnahmen erzeugen, die durch Gesichts- oder Spracherkennungssoftware ausgewertet werden können und die Maschen im weltweiten Netz noch enger werden lassen.

Sollten Personen ohne ihr Wissen aufgezeichnet werden, sehen Datenschützer darin einen Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung. Jeder Träger der Datenbrille übermittelt zudem seinen Standort über GPS und erlaubt so das Erstellen von Bewegungsprofilen. Datenschutzrechtlich schwierig wird es darüber hinaus, weil die Bilder bzw. Filme umgehend ins Netz gestellt werden können. Die rechtliche Verantwortlichkeit für die Nutzung von Glass liegt zunächst bei der Person, die die Brille trägt und bedient. Erst hinsichtlich der weiteren Speicherung und Verarbeitung entsteht eine ergänzende Verantwortlichkeit von Google. Anlass für weitere Bedenken ist auch die Tatsache, dass die aufgenommenen Fotos und Videos auf US-Servern gespeichert werden und somit nicht europäischen Datenschutzregeln unterliegen.