In einem ausführlichen Schreiben unter dem Betreff “Umsatzsteuer – Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011” vom 02.07.2012 hat das Bundesfinanzministerium erlätert, wie elektronische Belege (Rechnungen) hinsichtlich des gewünschten Vorsteuerabzuges behandelt werden sollten.
Das Originaldokument kann über den folgenden Link aufgerufen werden.
Externer PDF-Link: BMF: Elektronische Rechnung vom 02.07.2012