Sitzung des Deutschen Bundestags zu den Abhöraktivitäten der NSA: Bundesdatenschutzbeauftragter legt Bericht vor.

Anlässlich der Sitzung des Deutschen Bundestags zu den Abhöraktivitäten des USamerikanischen Nachrichtendienstes NSA und den Auswirkungen auf Deutschland und die transatlantischen Beziehungen hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar den Abgeordneten des Deutschen Bundestags einen Bericht vorgelegt, der den Abgeordneten des Deutschen Bundestags Anhaltspunkte für mögliche Entscheidungen und Weichenstellungen liefern soll.

Die Kernaussagen des Berichts lauten:

· Grundrechtsschutz und Sicherheit müssen insbesondere im Bereich der Nachrichtendienste in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Dies setzt eine effektive und lückenlose unabhängige Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten voraus.

· Die berichteten anlasslosen Massendatenerhebungen sind schnell, umfassend, detailliert und – soweit rechtlich zulässig – auch öffentlich aufzuklären.

· Strukturelle und/oder regelungstechnische Defizite sind unverzüglich und nachhaltig zu beseitigen – auf nationaler wie internationaler Ebene.

· Die Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Nachrichtendiensten darf nicht dazu führen, durch Aufgabenteilung nationale (verfassungs-)rechtliche Beschränkungen für ihre Tätigkeit zu umgehen (Befugnis-Hopping).

· Aufgrund der Gesetzgebungs- und Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages über die Nachrichtendienste des Bundes ist eine engere Kooperation der parlamentarisch bestellten Kontrollorgane und die Beseitigung bestehender Kontrolldefizite dringend erforderlich.

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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