Rudert die EU in der Frage des Datentransfers auf Basis von Safe Harbor jetzt etwas zurück?

In einem ersten Schritt erklärten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 24.07.2013 in einer Pressemitteilung, aufgrund der erschreckenden Enthüllungen bezüglich der NSA Affäre (Stichwort: PRISM) aktuell keine neuen Genehmigungen für Datenübertragungen in Drittländer auf Basis des sog. Safe Harbor Abkommens zu erteilen.

Aktuell liest man von Frau Imke Sommer, der Vorsitzenden der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, “es sei ein Verwaltungsverfahren angestrengt worden, um in jedem Einzelfall zu entscheiden, welche Transfers noch zu genehmigen oder auszusetzen seien. Im Prinzip hielt auch sie das Abkommen für sinnvoll. Die Kontrolle auf US-Seite müsse aber deutlich ausgebaut, die anlasslose Netzspionage beendet werden.” (Quelle Heise Online).

Deutet sich hier bereits der erste Rückzug auf Raten an und es darf mit einer praxisnahen Handhabung der durchaus wirtschaftlich notwendigen Übertragung von Daten in die USA gerechnet werden?

Die Berater von Paulus & Rechenberg erarbeiten aktuell praktikable Strategien, um bei einer eventuell notwendigen Genehmigung, etwa im Rahmen von Binding Corporate Rules, zum gewünschten Ergebnis zu gelangen.