Rechtswidrige Bestimmungen von WhatsApp

Rechtliche Hinweise WhatsApp Screenshot
Quelle: https://www.whatsapp.com/legal/#key-updates

Seit 2014 gehört der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp zu Facebook. Damals verkündete das Tochterunternehmen, dass sich nichts ändern würde; wenn überhaupt würde WhatsApp für mehr Sicherheit sorgen wollen. Auch würden keine Daten an Facebook übertragen werden, noch würde Werbung in der Anwendung eingeblendet werden.

Am 5. April 2016 war es dann soweit: Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (wir berichteten) wurde eingeführt, um die Kommunikation zwischen Sender und Empfänger sicherer zu machen. Allerdings wurde darüber spekuliert, dass der Messaging-Diensteanbieter heimlich Hintertüren mit eingebaut hätte. Somit würde man nicht wirklich von mehr „Sicherheit“ für die Messenger-Nutzer sprechen können, sondern vielmehr von einer lediglich behaupteten Sicherheit.

Aktualisierung der Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen

  1. August 2016 aktualisierte dann der Instant-Messaging-Dienst seine Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen.

Angemerkt sei, dass WhatsApp generell nie einen Hehl daraus gemacht hat, u.a. auf sämtliche Kontakte zuzugreifen, die sich auf einem Handy mit der installierten App befinden. Doch die neuen Datenschutzregeln haben es in sich: Nur wer zustimmt seine Daten an Facebook weiterzugeben, kann den Messaging-Dienst weiterhin nutzen.
Ein Widerspruch ist schlichtweg unmöglich.

Voreingestellte Einwilligungserklärung ist rechtswidrig

So mancher WhatsApp-User hat dann womöglich auch unbewusst Facebook seine Einwilligung erteilt, die Daten für Werbezwecke zu verwenden. Denn das Häkchen, das bei der Einwilligungserklärung zu setzen war, war bereits gesetzt. Das Marktwächter-Team sieht dies als rechtswidrig an, da solche Voreinstellungen von vielen Nutzern oft nur unbewusst genehmigt werden.

Ohne Einwilligung: Rechtswidrige Handlung

Hinzu kommt, dass nicht nur die Daten der Messenger-Nutzer gespeichert und an Facebook weitergeleitet werden. Auch Verbraucher, die sich im Telefonbuch eines WhatsApp-Nutzers befinden, sind betroffen. Dadurch, dass gar keine Einwilligung der Betroffenen eingeholt wird, gilt auch diese Handlung des Tochterunternehmens von Facebook als rechtswidrig.

WhatsApp Screenshot
Quelle: Windows AppStore

Konsequenz: Unterlassungserklärung sonst Klage

Ohne Einwilligung der Verbraucher sind die Vertragsbestimmungen als unzulässig anzusehen, so das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Aus diesem Grund hat der vzbv WhatsApp abgemahnt.
Facebooks Tochterunternehmen hatte bis zum 21. September 2016 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der von WhatsApp erbetenen Fristverlängerung bis zum 14. Oktober 2016 wurde stattgegeben.

Sollte keine Erklärung bis dahin abgegeben und die Verstöße eingestellt werden, werden die Marktwächterexperten des Verbraucherschutzverbands eine Klage dahingehend prüfen.

Hamburger DSB schaltet sich ein

Nun hat sich auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eingeschaltet. Dieser setzt sich für die Deutschen WhatsApp-Nutzer ein und fordert den Betreiber des Messenger-Dienstes auf, Daten der deutschen User ab sofort nicht mehr zu erheben und zu speichern.

Facebook müsse vorab eine Einwilligung der Betroffenen einholen, ob diese eine Verknüpfung ihres Nachrichtendienstes mit dem Facebook-Konto bewilligen. Zudem müssen bisher übermittelte Daten von Facebook gelöscht werden.

Facebook stellt sich quer

Das US-amerikanische Unternehmen will gegen diese Anordnung Rechtsmittel einlegen und ließ über ihre Sprecherin, dass sie „[…] offen[,] mit der Hamburger Datenschutzbehörde zusammenarbeiten [wollen, ] um Fragen zu klären und Bedenken auszuräumen“.

Kein Versprechen hält ewig?

Dies lässt jedoch nicht darauf schließen, ob Facebook in der Zwischenzeit von der Datenerhebung und –speicherung absieht.

Knapp über 900 Tage hatte der Geschäftsführer von Facebook sein Versprechen gehalten, keine Nutzerdaten von Facebook und dem Tochterunternehmen WhatsApp auszutauschen. Dies heißt jedoch nicht, dass der Verbraucher alles akzeptieren muss, was ihm eine Anwendung vorzuschreiben versucht.
Besonders dann nicht, wenn er nicht um Erlaubnis gefragt wird.

 

Quellen: https://www.whatsapp.com/legal/#privacy-policy

http://www.marktwaechter.de/pressemeldung/marktwaechterexperten-mahnen-whatsapp-ab

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragter-verbietet-Facebook-WhatsApp-Datenabgleich-3332833.html