Parlament verschärft Regeln zum Schutz persönlicher Daten im digitalen Zeitalter

In einer Abstimmung über eine Generalüberholung der EU-Datenschutzgesetze haben die Abgeordneten am Mittwoch den Schutz persönlicher Daten von EU-Bürgern, die in Drittländer übermittelt werden, verstärkt. Die neuen Vorschriften sollen den Menschen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten geben. Auch wird sichergestellt, dass die gleichen Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, wodurch es für Unternehmen einfacher wird, grenzüberschreitend zu arbeiten.

Die Abgeordneten erhöhten auch die Geldbußen für die Unternehmen, die die Regeln brechen, auf bis zu 100 Millionen Euro oder 5 % des weltweiten Umsatzes.

Die EU-Datenschutzgesetze müssen nach 19 Jahren dringend aktualisiert werden, um mit dem Fortschritt der Informationstechnologien, der Globalisierung und der zunehmenden Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Strafverfolgung Schritt zu halten.

“Ich habe eine klare Botschaft für den Rat: Jede weitere Verschiebung wäre unverantwortlich. Die Bürger Europas erwarten von uns, dass wir eine starke EU-weite Datenschutzverordnung verabschieden. Wenn einige Mitgliedstaaten nach zweijährigen Verhandlungen nicht liefern wollen, dann sollte die Mehrheit ohne sie voranschreiten”, sagte der Berichterstatter für die allgemeine Datenschutzverordnung, Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA, DE).

“Ich bin enttäuscht über den Rat, beziehungsweise einige Mitgliedstaaten, die uns daran hindern, unser Ziel zu erreichen, nämlich das Paket zur Datenschutzreform vor Ende dieser Legislaturperiode zu verabschieden”, sagte der Berichterstatter für die Richtlinie über den Schutz der für Zwecke der Strafverfolgung verarbeiteten Daten, Dimitrios Droutsas (S&D, EL).

Datenübermittlungen in Nicht-EU-Länder

Um die EU-Bürger besser gegen Überwachungsmaßnahmen, wie die im Juni 2013 enthüllten, zu schützen, haben die Abgeordneten die Regeln abgeändert, so dass jede Firma (z.B. eine Suchmaschine, ein soziales Netzwerk oder ein Cloud-Storage-Serviceprovider) eine vorherige Genehmigung einer nationalen Datenschutzbehörde benötigt, um persönliche Daten eines EU-Bürgers einem Drittland zu übermitteln. Die Firma muss auch die betreffende Person über den Antrag informieren.

Abschreckende Geldbußen

Firmen, die die Regeln brechen, sollten Geldstrafen von bis zu 100 Millionen Euro oder bis zu 5% ihres weltweiten Jahresumsatzes drohen, je nachdem welcher der Beträge höher ist, so die Abgeordneten. Die Europäische Kommission hatte Strafen von bis zu 1 Million Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes vorgeschlagen.

Besserer Schutz im Internet

Die neuen Regeln sollten auch Daten im Internet besser schützen. Sie umfassen das Recht, persönliche Daten löschen zu lassen, neue Grenzen des “Profiling” (Versuche, die Leistung einer Person bei der Arbeit, ihre wirtschaftliche Lage, den Standort, usw. zu analysieren oder vorherzusagen) sowie die Forderung, bei der Erklärung der Datenschutzpolitik eine klare und einfache Sprache zu verwenden. Jeder Internetserviceprovider, der personenbezogene Daten verarbeiten will, muss zunächst die frei erteilte, gut informierte und ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person erhalten.

Hintergrundinformationen

Das Datenschutzpaketbesteht aus einer allgemeinen Verordnung, die den Großteil der Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU im öffentlichen und privaten Sektor abdeckt, und einer Richtlinie, die persönliche Daten abdeckt, die verarbeitet werden, um Straftaten zu verhindern, zu untersuchen oder zu verfolgen, oder um strafrechtliche Sanktionen durchzusetzen.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf abgestimmt, um die bisher geleistete Arbeit zu konsolidieren und an das nächste Parlament zu übergeben. Dies stellt sicher, dass die im Mai neu gewählten Abgeordneten entscheiden können, nicht bei null anzufangen, sondern auf der Arbeit der jetzigen Legislaturperiode aufzubauen.

Der Verordnungsentwurf wurde von 621 Stimmen bei 10 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen unterstützt.

Der Entwurf der Richtlinie wurde von 371 Stimmen bei 276 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen unterstützt.

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung

REF : 20140307IPR38204

Externe Quelle: Pressemitteilung