Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum 10.05.2012 in Kaft getreten

Die 2012 zu Beginn des Jahres vom Bundesrat und vom Bundestag beschlossene Änderung des Telekommunikationsgesetzes TKG ist am 10.05.2012 in Kraft getreten.

Die Änderungen versprechen verbraucherfreundlichere Regelungen wie zum Beispiel:

  • Kein Einsatz mehr von kostenpflichtigen Sonderrufnummern
  • Versorgungsunterbrechungen bei Anbieterwechsel dürfen maximal einen Kalendertag in Anspruch nehmen
  • Unabhängig von der Vertragslaufzeit haben Mobilfunkkunden zukünftig das Recht, dass ihre Mobilfunkrufnummer auf den neuen Anbieter übertragen wird.
  • Verpflichtung von alternativen Netzbetreibern (Call by Call) vor Gesprächsbeginn, den aktuellen Preis anzusagen. Aufgrund von technischen Umstellungsmaßnahmen tritt diese Regelung erst ab 1. August 2012 in Kraft (siehe Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Mai 2012: 1 BvR 367/12).
  • Einführung von neuen Datenschutzbestimmungen mit dem Ziel, sensible Daten des Verbrauchers besser zu schützen

Externer HTML-Link: Gesetzestext über “www.gesetze-im-internet.de”