Mehr Straftaten trotz Videoüberwachung

Wie die Märkische Onlinezeitung berichtet, werden in Brandenburg seit einigen Jahren öffentliche Plätze und Straßen mit Videokameras überwacht. Jedoch kam es in Potsdam und Frankfurt (Oder) im Jahr 2013 trotz Videoüberwachung häufiger zu Straftaten als im Vorjahr. Ein Beispiel hierfür ist der videoüberwachte Hauptbahnhof in Potsdam. Dort kam es nach Angaben des Innenministeriums im Jahr 2012 zu 91 Straftaten. 2013 stieg die Zahl dann allerdings auf 104. Die Frage, wie viele Straftaten letztendlich durch die Kameras aufgedeckt wurden, kann das Innenministerium nicht beantworten.

Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz ist „die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung nur zulässig, soweit sie …, zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist…“. Grundsätzlich kann somit gesagt werden, dass die Aufnahmen der Kameras unter anderem nur einem konkret festgelegten Zweck dienen dürfen. Wenn der verfolgte Zweck allerdings nicht erreicht wird beziehungsweise der gewünschte Erfolg ausbleibt (wie etwa Straftaten zu minimieren), kann eine Videoüberwachung als nicht zulässig eingestuft werden.

 

Externe Quelle: moz.de