Gläserner Bankkunde: Behörden sind so neugierig wie nie zuvor

In den letzten 15 Monaten wurden von Behörden in Deutschland so viele private Konten abgefragt wie nie zuvor. Dies geht nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ aus Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor. Demnach prüften neben den Finanzämtern vor allem Gerichtsvollzieher, wer über welche Konten oder Wertpapierdepots verfügt. In dem Bericht heißt es dazu, dass das zuständige Bundeszentralamt für Steuern im Jahr 2013 ca. 142.000 dieser Kontoabfragen verzeichnet hat – doppelt so viel wie im Vorjahr.

Aber warum sind die Zahlen so in die Höhe geschossen? Der Kreis der Zugriffsberechtigten wurde im Laufe der Zeit immer erweitert, seit Anfang 2013 gehören jetzt auch Gerichtsvollzieher dazu. Sie können nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ seitdem Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einholen, wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen.

Da bei den Abfragen oft die genauen Begründungen fehlen und die Betroffenen nicht immer informiert werden, sind  Datenschützer der Sache sehr skeptisch gegenüber eingestellt. So sieht die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff  den Gesetzgeber „in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das erforderliche Maß zurückzuführen.“

 

Externe Quelle: sueddeutsche.de