Bedenken gegen die automatische Gesichtserkennung bei Facebook

Seit 1. März 2018 bietet Facebook innerhalb der EU eine automatische Gesichtserkennung an. Sobald ein Nutzer ein Foto oder ein Video bei Facebook hochlädt, werden die Gesichtszüge der dargestellten Person(en) mit anderen Bildern, die bereits auf Facebook vorliegen, verglichen. Nutzer können selbst entscheiden, ob sie dieser Funktion zustimmen.  Es gibt einige Bedenken gegen die automatische Gesichtserkennung. 

Auf der Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen werden die folgenden Punkte erläutert:

  • Was bedeutet die Zustimmung?
  • Unsere Bedenken gegen die Gesichtserkennung
  • Vermeintliche Vorteile der Gesichtserkennung
  • Tipps für mehr Datenschutz im Netz

Etwas drastischer warnt die Wissenschaftsjournalistin Eva Wolfangel in ihrem Beitrag “Gesichtserkennung lässt sich eben nicht abschalten” vor den Folgen der automatischen Gesichtserkennung.