Europäische Arbeitsgruppe zum Datenschutz verabschiedet Entschließung zu Smart Borders

Nach Abschluss der 91. Sitzung der Artikel-29-Gruppe, einer europäischen Arbeitsgruppe zum Datenschutz, vom 5. bis 6. Juni 2013 in Brüssel informiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die Ergebnisse.

Die europäische Arbeitsgruppe hat eine Entschließung zum Smart-Border-Programm verabschiedet. Darin äußert sie schwerwiegende Bedenken gegen das von der EU-Kommission vorgeschlagene Ein- und Ausreiseregister (Entry-Exit-System). Schon die Machbarkeit dieses Vorhabens ist zweifelhaft, der ebenfalls höchst zweifelhafte Nutzen eines solchen Registers rechtfertigt keine weitere Großdatenbank auf EU-Ebene.

Peter Schaar, der als deutscher Vertreter Mitglied der Arbeitsgruppe ist, sagt hierzu: Die EU-Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten die Warnungen der europäischen Datenschutzbehörden ernst nehmen. Die Europäische Union sollte das Projekt, das eine Vielzahl persönlicher Daten erfassen soll und dessen Kosten in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen stehen, nicht weiter verfolgen.

Am 28. Februar 2013 hatte die Europäische Kommission verschiedene Gesetzesvorschläge zur Erfassung von Reisenden vorgestellt. In dessen Zentrum steht eine neue Datenbank, in der alle Einreisen in den und Ausreisen aus dem Schengenraum von Drittstaatsangehörigen erfasst werden sollen, um so die illegale Migration zu bekämpfen.

Die Entschließung sowie weitere Sitzungsergebnisse der Arbeitsgruppe finden Sie unter http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/documentation/index_en.htm

Die Artikel-29-Gruppe ist eine europäische Arbeitsgruppe zum Datenschutz. Sie ist eine unabhängige und beratende Instanz, deren Arbeit auf den Artikel 29 und 30 der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) sowie Artikel 15 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) basiert. Primäre Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die einheitliche Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz (Artikel 8 Grundrechtecharta) und anderer Vorschriften des europäischen Datenschutzrechts und deren Weiterentwicklung zu fördern. Hierzu berät die Arbeitsgruppe die Europäische Kommission und die am europäischen Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe und veröffentlicht Entschließungen, Stellungnahmen und Arbeitspapiere.

Quelle: Seite des BfDI