EuGH: Fanpage-Betreiber zusammen mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich

Facebook

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanseiten zusammen mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher verantwortlich sind.

Laut EuGH ermöglicht ein Fanpage-Betreiber, dass Facebook Cookies setzen kann. Zudem kann er mit den von Facebook zur Verfügung gestellten Filtern die Kriterien definieren, nach denen Statistiken erstellt werden. Die Richter stellten allerdings auch klar, dass Facebook in erster Linie in der Verantwortung stehe.

Einerseits wurde nun also entschieden, dass Facebook und der Seitenbetreiber gemeinsam für den Datenschutz verantwortlich sind.

Andererseits wurde aber nicht entschieden, dass Fan-Seiten inhaltlich gegen Datenschutzrecht verstoßen. Außerdem heißt es in den Urteilsgründen, dass „gemeinsam“ nicht eine „50:50“ Verantwortung bedeutet.

Fragezeichen

Viele Fragen sind noch offen, unter anderem ist noch nicht klar, welche Hinweise zukünftig von Seitenbetreibern aufgenommen werden müssen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Gerichtsverfahren noch weiter geht.

 

EmpfehlungEmpfehlung:

Facebook hat inzwischen auf das Urteil reagiert und mitgeteilt, dass sie an einer Lösung arbeiten, die auch zukünftig ein rechtssicheres Betreiben von Facebook-Seiten ermöglichen soll.

Bis dahin sollten Betreiber von nicht rein privat genutzen Facebook-Seiten und Profilen ihre Datenschutzerklärung entsprechend dieses Urteils anpassen.

Wir unterstützen Sie dabei gerne!: mailto:marketing@paulus-rechenberg.de, Telefon +49 (0) 69 202329-0 

Das EuGH-Urteil finden Sie hier:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130da4318ad5248774b40aceaf81279141297.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4Pb3qKe0?text=&docid=202543&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=503527#Footnote*