Eltern haften nicht für Downloads ihrer Kinder: BvD bietet Schulen Unterstützung bei der Vermittlung von Medienkompetenz an

Datenschützer reagieren auf BGH-Urteil:

Kinder und Jugendliche auf Gefahren und Risiken des Netzes aufmerksam machen.

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) haften Eltern nicht automatisch für die Nutzung des Internets durch ihre Kinder. Das Gericht stellt maßgeblich auf die Aufklärungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ab: Wer seinen Nachwuchs ausreichend belehrt, muss im Schadensfall nicht für sie haften.

Obwohl oder gerade weil der BGH damit nicht einen „Persilschein“ für Pseudo-Aufklärung gegeben hat, zeigt sich ganz klar die Notwendigkeit von Medienkompetenz bei Eltern und Kindern. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. adressiert diese Problematik unter dem Aspekt des Datenschutzrechts im Internet seit Jahren erfolgreich mit seinem Projekt „Datenschutz geht zur Schule“. Jede Schule in Deutschland hat die Möglichkeit, das Wissen und die Vermittlungskompetenz des BvD in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.