E-Plus wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) abgemahnt.

Nachdem festgestellt wurde, dass in den AGBs von E-Plus eine Klausel eingebaut  ist, dass die Daten der Nutzer 80 Tage lange gespeichert werden, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband E-Plus abgemahnt.

E-Plus ist der erste Provider, der bezüglich der Datenspeicherung von der  Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) abgemahnt wurde. In den AGBs  ist eine Klausel, in der festgelegt ist, dass die Daten der Nutzer 80  Tage lang gespeichert werden. Nachdem die Bundesnetzagentur aber eine  Liste veröffentlicht hat, die die Speicherfristen der vier größten  Netzbetreiber beinhaltet, könnte es gut sein, dass noch weiter  Abmahnungen folgen. Bei den anderen Betreibern hat man bisher nämlich  noch keine verlässlichen Daten auf dem tatsächlichen Speicherzeitraum  gefunden.
Vodafone ist anscheinend der Netzbetreiber mit der  größten Speicherungszeit. Die eingehenden Daten werden bereits nach  sieben Tagen gelöscht. Die ausgehenden Daten hingegen, werden wie es  scheint ganze sieben Monate lang gespeichert. Dieser Wert überschreitet  sogar den Zeitraum, der für die bereits abgeschaffte  Vorratsdatenspeicherung festgelegt war.
Bei O2 und der Telekom  unterscheidet man zwischen Kunden die einen Flatratevertrag haben oder  im Minutentakt zahlen. Bei O2 werden die Daten anscheinend bei Kunden,  die eine Flatrate haben nach sieben Tagen gelöscht und bei allen anderen Verträge erst nach 182 Tagen. Die Telekom hingegen löscht die Daten bei Kunden mit einer Flatrate nach 30 Tagen. Bei den Kunden, die eine  Minutentaktung haben werden die Daten wie es scheint 180 Tage  gespeichert. Diese Zeitspanne deckt sich mit dem Zeitraum der ehemaligen Vorratsdatenspeicherung.
Wieso die jeweiligen Anbieter die  Daten über solche Zeiträume speichern ist nicht ganz klar. Kaum eine  solche Zeitspanne deckt sich mit irgendwelchen Einspruchsfristen,  bezüglich fehlerhafter Abrechnungsdaten.
Die Telekom sowie O2 haben bereits ein Statement bezüglich dieser Angelegenheit abgelegt.
Das Statement der Telekom lautet wie folgt: “Abrechnungsdaten speichert die Telekom maximal 80 Tage nach Rechnungsversand, sofern ein Kunde keine sofortige Löschung nach Rechnungsversand wünscht. Alle  übrigen Verkehrsdaten speichern wir maximal sieben Tage (auch die  Speicherung der Zell ID im Mobilfunk wird auf diesem Zeitpunkt  reduziert).” Bei einer längeren Speicherung steht der Schutz der  persönlichen Daten im Fokus: “Daten die zur Abrechnung mit Service  Providern notwendig sind, speichert die Deutsche Telekom  sechs Monate  und ausschließlich in anonymisierter Form.” (Quelle: Chip Online)
Das Statement von O2 ist folgendes: Bei den Fristen handelt es sich um “bis zu” Angaben. “Die hier angegebenen  Speicherfristen geben den maximalen zeitlichen Rahmen für die  Speicherung vor. Dieser wird durchaus in der Praxis je nach  Notwendigkeit und Einsatzgebiet unterschritten. Daher ist die Ihnen  vorliegende Angabe über die Speicherdauer bei O2 nicht allgemeingültig  anwendbar.” (Quelle: Chip Online)