Nachdem festgestellt wurde, dass in den AGBs von E-Plus eine Klausel eingebaut ist, dass die Daten der Nutzer 80 Tage lange gespeichert werden, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband E-Plus abgemahnt.
E-Plus ist der erste Provider, der bezüglich der Datenspeicherung von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) abgemahnt wurde. In den AGBs ist eine Klausel, in der festgelegt ist, dass die Daten der Nutzer 80 Tage lang gespeichert werden. Nachdem die Bundesnetzagentur aber eine Liste veröffentlicht hat, die die Speicherfristen der vier größten Netzbetreiber beinhaltet, könnte es gut sein, dass noch weiter Abmahnungen folgen. Bei den anderen Betreibern hat man bisher nämlich noch keine verlässlichen Daten auf dem tatsächlichen Speicherzeitraum gefunden.
Vodafone ist anscheinend der Netzbetreiber mit der größten Speicherungszeit. Die eingehenden Daten werden bereits nach sieben Tagen gelöscht. Die ausgehenden Daten hingegen, werden wie es scheint ganze sieben Monate lang gespeichert. Dieser Wert überschreitet sogar den Zeitraum, der für die bereits abgeschaffte Vorratsdatenspeicherung festgelegt war.
Bei O2 und der Telekom unterscheidet man zwischen Kunden die einen Flatratevertrag haben oder im Minutentakt zahlen. Bei O2 werden die Daten anscheinend bei Kunden, die eine Flatrate haben nach sieben Tagen gelöscht und bei allen anderen Verträge erst nach 182 Tagen. Die Telekom hingegen löscht die Daten bei Kunden mit einer Flatrate nach 30 Tagen. Bei den Kunden, die eine Minutentaktung haben werden die Daten wie es scheint 180 Tage gespeichert. Diese Zeitspanne deckt sich mit dem Zeitraum der ehemaligen Vorratsdatenspeicherung.
Wieso die jeweiligen Anbieter die Daten über solche Zeiträume speichern ist nicht ganz klar. Kaum eine solche Zeitspanne deckt sich mit irgendwelchen Einspruchsfristen, bezüglich fehlerhafter Abrechnungsdaten.
Die Telekom sowie O2 haben bereits ein Statement bezüglich dieser Angelegenheit abgelegt.
Das Statement der Telekom lautet wie folgt: “Abrechnungsdaten speichert die Telekom maximal 80 Tage nach Rechnungsversand, sofern ein Kunde keine sofortige Löschung nach Rechnungsversand wünscht. Alle übrigen Verkehrsdaten speichern wir maximal sieben Tage (auch die Speicherung der Zell ID im Mobilfunk wird auf diesem Zeitpunkt reduziert).” Bei einer längeren Speicherung steht der Schutz der persönlichen Daten im Fokus: “Daten die zur Abrechnung mit Service Providern notwendig sind, speichert die Deutsche Telekom sechs Monate und ausschließlich in anonymisierter Form.” (Quelle: Chip Online)
Das Statement von O2 ist folgendes: Bei den Fristen handelt es sich um “bis zu” Angaben. “Die hier angegebenen Speicherfristen geben den maximalen zeitlichen Rahmen für die Speicherung vor. Dieser wird durchaus in der Praxis je nach Notwendigkeit und Einsatzgebiet unterschritten. Daher ist die Ihnen vorliegende Angabe über die Speicherdauer bei O2 nicht allgemeingültig anwendbar.” (Quelle: Chip Online)