Der „gläserne Patient“ – bald in Deutschland?

Es gibt sie seit Januar 2014: die elektronische Gesundheitskarte (eGK), durch die die Stammdaten der Nutzer besser aktualisiert werden sollen. Doch kaum ist sie da, gibt es auch schon die ersten Probleme in Sachen Datenschutz.

Das Hamburger Abendblatt zitiert aus einem Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). So hätten es die Krankenkassen versäumt, die Fotos ihrer Versicherten zu kontrollieren. Gemäß des Gutachtens sind „die Krankenkassen verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes, der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen.“

Bislang ist noch unklar, wann die Überprüfung dahingehend, ob der Kartenbesitzer auch der Abgebildete ist, stattfinden wird. Datenschützer warnen schon lange vor Missbrauch, gerade dann, wenn in  Zukunft sensible Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden sollen.

In den USA ist jetzt eine Software zum Patent eingereicht worden, die elektronisch gespeicherte sensible Informationen über Patienten für Werbezwecke nutzen soll. Eine vergleichbare Software ist derzeit in Deutschland zwar nicht vorstellbar, doch zeigt sie deutlich, wohin die Entwicklung  bei den sensiblen personenbezogenen Daten gehen könnte.

Externe Quelle: abendblatt.de