Datenweitergabe bei Meldeämtern – was tun?

Grundsätzlich erhält jeder Antragsteller beim Meldeamt Informationen über andere Personen. So sind Anträge von Behörden, Inkassounternehmen, Adressbuchverlagen, Parteien oder Privatpersonen zulässig.

Ist man diesem Datenhandel schutzlos ausgeliefert? Nein, denn jeder hat das Recht auf Widerspruch gegen Registerauskünfte. Doch wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa in Niedersachsen und Bremen zeigt, machen nur wenige davon Gebrauch. So schreibt heise, dass in Osnabrück nur zirka zwei Prozent der Einwohner der Datenweitergabe widersprochen haben, in Wolfsburg 1,64 Prozent und in Emden 1,7 Prozent.

Die Auskunft umfasst Vor- und Nachname, Anschrift und Doktorgrad. Staatsangehörigkeit oder Familienstand zählen zu den erweiterten Auskünften. Die gespeicherten Daten dürfen auch ohne Erlaubnis der betroffenen Person weitergegeben werden. Wer möchte, kann seine Daten gegenüber einzelnen Gruppen sperren lassen, wie zum Beispiel Adressbuchverlagen, Parteien oder Bürgerinitiativen. Dies gilt auch für die Direktwerbung.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bietet auf www.verbraucherzentrale.de nach Angabe des Bundeslandes einen Musterbrief unter Markt und Recht/Datenschutz zum Download an, den man lediglich in ein Textverarbeitungsprogramm kopieren muss und anschließend ergänzen kann. Wer also etwas gegen die Weitergabe seiner persönlichen Daten unternehmen und somit sein Recht auf Widerspruch wahrnehmen möchte, der sollte das ausgefüllte Formular an sein Einwohnermeldeamt schicken.

Externe Quelle: heise.de