Datenschutz und Medienkompetenz

Der Landesdatenschutzbeauftragte von NRW formuliete es in einem Dossier zur Medienbildung wie folgt: “Datenschutz ist ein wichtiger Baustein, der bei der Medienbildung und Medienkompetenz nicht fehlen darf.”

In diesem Kontext wird hier auch von “Datenschutzkompetenz” gesprochen.

Nils Schröder vetritt die Meinung: “Spätestens seitdem es nicht mehr nur darum geht, Medien mit ihren vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten zu verstehen und zu nutzen, sondern auch darum, Medienbeiträge selbst zu machen und Teil eines Mediums – beispielsweise eines Sozialen Netzwerks – zu sein, muss auch die Perspektive des Datenschutzes vertreten sein. Datenschutz bedeutet dabei nicht nur, bestimmte technische Kompetenzen im Bereich der Datensicherheit abzudecken. Das Thema Datenschutz erfordert vielmehr ein umfassendes Verständnis, das Wertebildung sowie gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Betrachtungen mit einschließt. Ziel ist der bewusste und fähige Umgang mit eigenen Grundrechten und den Rechten anderer.”

Drei Dimensionen der Medienkompetenz sind hierbei:

  1. Technisch-funktional (nutzungsbezogen)
  2. Kognitiv-interpretatorisch (verständnisbezogen)
  3. Kognitiv-kritisch (wertungs-/urteilsbezogen).
Eine Hilfestellung bei der betrieblichen Regelung kann die Richtlinie zur Nutzung sozialer Netzwerke im Unternehmen sein, die Paulus & Rechenberg für seine Mandanten erarbeitet hat und als Arbeitsvorlage für die Formulierung eigener Regelungen dienen kann.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf den Seiten des mekonet.

Externer HTML-Link: Originalbeitrag auf mekonet NRW