Peter Schaar scheidet aus dem Amt aus

Bonn/Berlin, 16. Dezember 2013

Der Volkswirt Peter Schaar nahm das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz seit dem 17. Dezember 2003 wahr. Er wurde am 26. November 2008 vom Deutschen Bundestag wiedergewählt.

In seine Amtszeit fielen wichtige datenschutzpolitische Ereignisse, u. a. die Schaffung einer neuen Sicherheitsarchitektur in Deutschland nach den Terroranschlägen des 11. September 2001, verbunden mit der Erweiterung von Eingriffsbefugnissen für Polizei und Nachrichtendienste, die Diskussion über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung, die Verbesserungen im Datenschutz im Zuge der im Jahr 2008 aufgedeckten Missstände beim Handel mit personenbezogenen Daten und dem Umgang mit Mitarbeiterdaten, die Diskussion über die Anpassung des Datenschutzrechts an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters, die in die Beratungen der Vorschläge der EU-Kommission für eine Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts mündeten sowie zuletzt die Enthüllungen zur massenhaften Überwachung der Kommunikation durch in- und ausländische Sicherheitsbehörden und die Debatte über die daraus zu ziehenden Konsequenzen.

Der oder die Bundesbeauftragte wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag gewählt. Die Kandidatin oder der Kandidat muss bei seiner Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben und wird nach erfolgreicher Wahl vom Bundespräsidenten ernannt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wurde 1978 eingerichtet und zum 1. Januar 2006 um das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit ergänzt. In seiner Dienststelle arbeiten 85 Beschäftigte in Bonn und Berlin. Der Bundesbeauftragte berät und kontrolliert Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes sowie Telekommunikations- und Postdienstunternehmen. Zudem berät und kontrolliert er die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes, auch soweit sie private Unternehmen betreffen.

Quelle: Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)