Nachdem das Unternehmen Facebook Accounts mit Pseudonymen gesperrt hat – da in den Nutzungsbedingungen festgelegt ist, dass nur Klarnamen benutzt werden dürfen – reichte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein am 14.12.2012 eine Anordnung ein, in der auszugsweise folgendes gefordert wird:
- Es muss die Wahlmöglichkeit bestehen, im Rahmen der Registrierung unter www.facebook.com anstelle der Eingabe von Echtdaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geschlecht und Geburtsdatum) sich unter Eingabe eines Pseudonyms zu registrieren.
- Konten unter www.facebook.com registrierter Personen, die ausschließlich und allein wegen des Grundes der Nichtangabe oder der nicht vollständigen Angabe ihrer Echtdaten bei der Registrierung gesperrt sind, müssen entsperrt werden.
- Unter www.facebook.com muss vor der Registrierung in einfacher, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in deutscher Sprache über die Möglichkeit der Registrierung unter Angabe eines Pseudonyms unterrichtet werden.