Der Düsseldorfer Kreis als Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden nach § 38 BDSG hatte eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe “Werbung und Adresshandel” unter Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht eingerichtet und diese mit der Erarbeitung von Anwendungshinweisen zu den BDSG-Regelungen für den werblichen Umgang mit personenbezogenen Daten beauftragt. In einer Sitzung und im schriftlichen Austausch wurden Anwendungshinweise formuliert, die -soweit sie einstimmig oder von einer großen Mehrheit mitgetragen werden- in der über das LDA Bayern oder im Informationsportal von Paulus & Rechenberg nachzulesen sind.
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