Anti-Terrormaßnahme vs. Anonymitätsrecht

Einige Vorkommnisse beschäftigen viele deutsche Bürger: Ein Amoklauf in München, ein islamistisch motivierter Bombenanschlag in Ansbach und dann noch die Frage, wie sich Deutschland in Zukunft dagegen schützen kann. Bundesinnenminister de Maiziére hat eine Antwort darauf: Eine vermehrte Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung.

Anti-Terrormaßnahme oder Gefährdung des Anonymitätsrechts?Überwachungskameras

Der CDU-Politiker de Maiziére möchte dabei auf eine Gesichtserkennungssoftware zurückgreifen, die bereits Privatpersonen zur Identifizierung von Prominenten und Politikern nutzen.

Zu diesem Zweck sollen mehr Kameras an Bahnhöfen und Flughäfen installiert werden, damit Terrorverdächtige automatisch und frühzeitig erkannt werden können. Dazu werden die Gesichter aller Besucher aufgezeichnet.
Man könnte also meinen, dass zunächst jeder als verdächtig gilt, ehe eine Softwareanalyse diese These entkräftet.
Die Software vergleicht dann die erkannten Gesichter mit den Verdächtigen, die in der Gesichtsdatenbank der Polizei hinterlegt sind. Wird ein sog. „Gefährder“ entdeckt, schlägt das System Alarm.

Doch ist der wahre „Gefährder“ die Anti-Terrormaßnahme selbst und bedroht diese das Anonymitätsrechts des deutschen Bürgers?

Das Recht des Betroffenen

Während sich die einen Politiker für die automatische Gesichtserkennung einsetzen und kein rechtliches Problem (SPD-Innenminister Lischka) darin sehen, sind die anderen entschieden dagegen und sehen dies Maßnahme als datenschutzrechtlich „hochproblematisch“ (Grünen-Innenexpertin Milhalic) an. Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) spricht sogar von einer sehr schwierigen Aufgabe bei Schaffung einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage.

Nach § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes gilt es immer klar abzuwägen, ob gegenüber dem Zweck der Videoüberwachung nicht das schützwürdige Interesse des Betroffenen überwiegt.

Überwiegt also die Identifizierung von Terrorverdächtigen gegenüber dem Anonymitätsrecht des deutschen Bürgers?

Es bleibt abzuwarten, wie der tatsächliche Schutz des deutschen Bürgers zukünftig aussieht.

 

Quellen: heise.de