Der Deutsche Bundestag hat am 28. Juni 2012 ein neues Melderecht beschlossen, das die im Regierungsentwurf enthaltenen Datenschutzbestimmungen deutlich verschlechtert hat und zum Teil sogar hinter dem bereits geltenden Recht zurückbleibt. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:
- Einfache Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels: Die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Einwilligungslösung wurde durch eine bloße Widerspruchslösung ersetzt, die zudem durch eine Ausnahme für Daten, die ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden, erheblich aufgeweicht wird.
- Einfache Melderegisterauskünfte zu sonstigen gewerblichen Zwecken: Beschränkung der ursprünglich vorgesehenen Zweckbindungsregelung für sämtliche gewerbliche Zwecke auf Zwecke der Werbung und des Adresshandels.
- Streichung des Widerspruchsrechts gegen die Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet.
– Stärkung der Rechte des Meldepflichtigen bei Melderegisterauskünften, – Abschaffung der Hotelmeldepflicht, – Keine Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters.