Datenschützer reagieren auf BGH-Urteil:
Kinder und Jugendliche auf Gefahren und Risiken des Netzes aufmerksam machen.
Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) haften Eltern nicht automatisch für die Nutzung des Internets durch ihre Kinder. Das Gericht stellt maßgeblich auf die Aufklärungspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ab: Wer seinen Nachwuchs ausreichend belehrt, muss im Schadensfall nicht für sie haften.